Unsere Produkte sind fit für die Neufassung der Düngemittelverordnung in Deutschland
In der neuen Düngemittelverordnung - die voraussichtlich im Juni 2012 in Kraft treten wird - sind Spurenelement-Konzentrate wegen der Schwermetallgrenzwerte verboten.
IPUS Migulatoren entsprechen schon heute den Vorgaben des Entwurfs der neuen Düngemittelverordnung
Ihre Anforderungen
- Bekämpfung der Ursache (Hemmstoffe, Ammoniak) und nicht nur der Symptome (Spurenelement-Mangel)
- Schutz der wichtigen Bakterien und damit stabiler Prozess
- Wirkung dort wo sich die Bakterien ansiedeln und wachsen - effektive und angemessene Dosierung möglich
- kein Gefahrengut, keine Giftstoffe
Die Anwendung der Spurenelemente hilft nur dort, wo ein Mangel an diesen Elementen besteht. Es gibt zahlreiche Prozessprobleme, wo kein Mangel an Spurenelementen vorherrscht (Hemmstoffe, Ammoniak)
Oft liegen die Spurenelemente frei und ungeschützt in der Flüssigkeit vor und sie werden als unlösliche Sulfide , Carbonate und Phosphate ausgefällt - für die Methanbakterien sind Sie dann nutzlos.
Spurenelement-Konzentrate verteilen sich in der ganzen Flüssigkeit, auch dort, wo keine Bakterien sind - es werden größere Mengen verbraucht als es notwendig ist.
Die meisten Spurenelement-Konzentrate sind Gefahrengut und giftig in der Handhabung.
Unsere IPUSmeth-max® Biogas Migulatoren entsprechen bereits jetzt den Zielsetzungen für das künftige Düngemittelrecht und liefern Ihnen zusätzlich zu Spurenelementen Aufwuchsfläche, Absorptionswirkung sowie Schutz der Bioflocke.
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